Psychotherapeutische Sprechstunde

In bis zu drei psychotherapeutischen Sprechstunden soll festgestellt werden, ob ein Verdacht auf eine seelische Krankheit vorliegt sowie ob und welche weitere fachliche Hilfe notwendig ist. Außerdem, ob diese zeitnah in meiner Praxis erfolgen kann, oder andere Behandlungsangebote sinnvoller sein können. In Sprechstundenterminen geht es also um Beratung, Information, Klärung des individuellen Behandlungsbedarfs, eine erste Diagnosestellung und dementsprechende Behandlungsempfehlung. Aus gegebenem Anlass weise ich nochmals ausdrücklich darauf hin: Sprechstundentermine sind zusätzliche „Beratungsangebote“, aus der Wahrnehmung eines Sprechstundentermins ergibt sich kein Anspruch auf eine psychotherapeutische Behandlung.

Gesetzlich Krankenversicherte

Vor Beginn einer Psychotherapie finden bis zu vier probatorische Sitzungen statt. In dieser Zeit soll eine ausführlichere diagnostische Abklärung stattfinden. Es soll geprüft werden, ob eine ausreichende Therapie- und Veränderungsmotivation besteht und ob eine tragfähige therapeutische Beziehung möglich ist. Weiterhin werden Patienten in dieser Zeit über die geplanten psychotherapeutischen Behandlungsmaßnahmen informiert. Danach kann ein Antrag auf Kurzzeit- oder Langzeittherapie gestellt werden oder eine anderweitige Empfehlung folgen. Die Kosten für Psychotherapie werden in der Regel nach Antragstellung durch die Therapeutin und Bewilligung durch einen Gutachter von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung erstattet. Aus gegebenem Anlass weise ich nochmals ausdrücklich darauf hin: Probatorische Termine sind bei allen niedergelassenen Psychologischen Psychotherapeuten „Termine auf Probe“. Das Ziel ist die gründliche Abklärung der Voraussetzungen für eine erfolgreiche Therapie.

Private Krankenkassen, Selbstzahler und Beihilfe

Die Psychotherapiekosten (auch Kosten für ein Erstgespräch) richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).  Zudem können zusätzliche Kosten für Diagnostik, Befundberichte und andere Mehraufwendungen entstehen, die auf der Grundlage der GOP abgerechnet werden.
Die Therapiekosten werden am Monatsende dem/der Patient/in in Rechnung gestellt. Informieren Sie sich bei Ihrem Versicherungsträger über die (anteilige) Kostenübernahme einer Psychotherapie.

Private Krankenkassen

In der Regel übernehmen private Krankenversicherungen nach Bewilligung durch einen Gutachter die Kosten für eine Psychotherapie. Der jeweilige Versicherungsvertrag regelt die Anzahl der Sitzungen und die Höhe der Kostenübernahme. Bitte setzen Sie sich frühzeitig mit Ihrer Kasse in Verbindung, um sich über die genauen Leistungen zu informieren und notwendige Formulare anzufordern. Die probatorischen Sitzungen (bis zu fünf Sitzungen zu Beginn der Psychotherapie) werden von den privaten Krankenkassen in der Regel ohne Bewilligung genehmigt und bilden die Grundlagen für die Beantragung der Psychotherapie. Meine Kosten richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP), je nach Versicherungsvertrag muss ein Teil des Honorars selbst übernommen werden.

 

Beihilfe

Die Beihilfe sowie private Krankenversicherungen mit Beihilfeergänzung erstatten in der Regel die Kosten bei Vorliegen einer behandlungswürdigen psychischen Erkrankung. Bitte beachten Sie, dass ggf. ein Teil des Honorars selbst übernommen werden muss. Bitte wenden Sie sich an Ihre Beihilfestelle und lassen Sie sich die notwendigen Formulare zusenden.

 

Selbstzahler
Natürlich haben Sie die Möglichkeit, die Kosten der Therapie selbst zu übernehmen. Die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Ihre Krankenversicherung erhält hierbei keine Information über die Aufnahme der Psychotherapie.

Tipp: Als Selbstzahler der Psychotherapie können Sie die anfallenden Kosten bei der Einkommenserklärung unter „Außergewöhnliche Beslastungen“ geltend machen.

 

Coaching

Bei Coaching findet keine Kostenübernahme durch die Krankenkasse statt. Die Kosten orientieren sich am aktuellen Satz der Gebührenordnung für Psychotherapeuten und werden zu Beginn der gemeinsamen Arbeit festgelegt.